Versicherung

Mittlerweile bieten alle Bundesländer in Deutschland und auch das Bundesland Salzburg in Österreich Versicherungsschutz für ehrenamtliches Engagement. Da ältere Artabaner ehrenamtlich Jugendarbeit leisten, sind sie über diese Sammelverträge unfall- und haftplichtversichert.

Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, das bedeutet er greift wenn keine andere Versicherung besteht und den Schaden übernimmt.

Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für die ehrenamtlich/freiwillig Tätigen in rechtlich selbstständigen Strukturen, also für die Älteren deren Artabangruppe ein Verein ist.

Im Bereich der Haftpflichtversicherung muss die Tätigkeit in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine und Verbände nicht aus der Pflicht entlassen, für den Haftpflichtversicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Die „Freie Fahrtengemeinschaft Artaban“ als Ganzes ist weder ein Verein noch ein Verband, manche der einzelnen Gruppen sind jedoch Vereine.

Für Baden-Württemberg ist auf folgender Seite der Flyer, in dem alles genauer erklärt wird: Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement

Unter dem Punkt „Informationen und Dokumente: Baden-Württemberg“ stehen die beiden Formulare für Baden-Württemberg für den Schadensfall: https://www.ecclesia.de/service/downloads

Niedersachsen hat bei der VGH Versicherung die Verträge abgeschlossen: https://www.vgh-newsroom.de/versicherungsschutz-im-ehrenamt/

Für Salzburg sind auf folgender Seite sowohl der Infoflyer als auch die Formulare aufgeführt: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/integration/salzburghilft_freiwilliges-engagement